Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn ist im Referat RS III 1 „Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis Ende November 2015 befristete Funktion
einer Referentin / eines Referenten
zu besetzen.
Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Aufgabenbereiche:
- Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Rechts der nuklearen Ver- und Entsorgung
- Rechtsaufsicht über den Vollzug des Atomrechts in bundeseigener Verwaltung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (Endlagerung, Aufbewahrungsgenehmigungen)
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften im Bereich des Atomrechts, insbesondere des Rechts der nuklearen Entsorgung
- Mitwirkung bei Rechtsfragen von EU-Angelegenheiten im Bereich der Entsorgung
- Rechtsaufsicht über den Vollzug des Atomrechts in Bundesauftragsverwaltung durch die Länder
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften; mindestens zwei "befriedigende" Staatsexamen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in juristische Sachverhalte einzuarbeiten
- Bereitschaft und Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten im Hinblick auf technische und naturwissenschaftliche Sachverhalte
- Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zu Dienstreisen
- Kontaktfähigkeit sowie ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und sicheres Auftreten
- Gute Kenntnisse der englischen Sprache
Bewerbungen (bitte nicht per E-mail) mit Lebenslauf und lückenloser übersichtlicher Darstellung des beruflichen Werdegangs werden unter Angabe der Kennziffer 130 bis zum
13. März 2015
an das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Arbeitsgruppe Z I 1
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
erbeten.
Es wird anheim gestellt, ggf. auch außerberuflich erworbene Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben, die für die Auswahlentscheidung relevant sein könnten.
Das BMUB gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen. Es ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und Unterrepräsentanz zu beseitigen.
Von schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt; sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Wahrnehmung der Aufgaben ist grundsätzlich auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung möglich.